SACHVERSTÄNDIGER FÜR BAUWESEN

Gutachten

Gutachten dienen der Schaffung von Fakten und der Klärung von Verantwortlichkeiten. Gutachten sind notwendig zur Orientierung und Entscheidungsfindung im Planungs- und Bauprozess.

Gerichtsgutachten

In gerichtlichen Auseinandersetzungen und selbständigen Beweisverfahren sind wir für Amts -, Landes- und Oberlandesgerichte bundesweit tätig. Dabei arbeiten wir auch fachübergreifend und übernehmen die Koordination mit anderen Gutachtern und Instituten.

Privatgutachten

Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, für Industrieunternehmen, Immobiliengesellschaften und Hausverwaltungen sowie für Privatleute erstellen wir Gutachten zu unterschiedlichsten Fragestellungen. Diese sind dann die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung oder für die Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Qualitätsmanagement

Kosten- und zeitintensive Auseinandersetzungen können vermieden werden, wenn der Planungs- und Bauprozess frühzeitig von einem unabhängigen und qualifizierten Berater begleitet wird. Ein beratender Ingenieur und ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger vereint Unabhängigkeit und Qualifikation in einer Person und ist somit der qualifizierteste Garant für einen risikofreien Planungs- und Bauprozess.